Doktrinär oder effektiv?
Nach welchen Kriterien wird der Behinderte nach Schlaganfall oder Schädelhirntrauma therapiert?
Einen Schlaganfall zu erleiden oder in einen Unfall mit den Folgen eines Schädelhirntraumas verwickelt zu sein, verändert das weitere Leben dieser betroffenen Menschen selbst und ihrer Angehörigen auf Dauer. Wenn in dieser Situation auch die staatliche Fürsorge versagt, wird der Sozialstaat zur Farce. Was bisher Standard in der zentralmotorischen Rehabilitation (nach Hirninfarkten, Hirnblutungen, Schädelhirntrauma) gewesen ist, soll heute nicht mehr haltbar sein, wie die Deutsche Gesellschaft für Neurotraumatologie und Klinische Neuropsychologie (DGNKN) in ihren "Qualitätskriterien und Leitlinien für die motorische Rehabilitation von Patienten nach Hemiparesen"
feststellt. Haben Patienten also wirkungslose Heilmittel verordnet und verabreicht bekommen? Sind nicht ausreichende Therapien eine der Ursachen für die zunehmende Pflegedürftigkeit der betroffenen Menschen?
Im Mittelpunkt der zentralmotorischen Rehabilitation stehen verschiedene Behandlungsmethoden der Physiotherapie oder Ergotherapie. Sie arbeiten nach den Heilmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die ab 1.7. 2001 bindend für alle verordnenden Ärzte, leistungserbringende Therapeuten und Krankenkassen sind. Dort sind bei Erkrankungen des Gehirns, z. B. bei cerebralen Bewegungsstörungen, als vorrangige Heilmittel u. a. vorgegeben: Krankengymnastik nach Bobath, Vojta, PNF. Sie werden allgemein als physiotherapeutische Schulmethoden bezeichnet.
Dagegen kommt die o. a. Ärzte - Vereinigung zu der Erkenntnis:
" Für traditionelle physiotherapeutische Schulen ... wurde bislang ein methodologisch überzeugender Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht." Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) schreibt: "Neuere Untersuchungen zur Wirksamkeit rehabilitativer Interventionen haben zum Teil erheblich bessere methodische Qualität. Die neueren Studien legen nahe, dass innovative Behandlungstechniken mit aktivem aufgabenorientiertem Bewegungstraining und hoher Trainingsintensität den traditionellen Behandlungen überlegen sind." (www.dgn.de)
Die GKV darf aber nur die Kosten für zugelassene Arznei- und Heilmittel übernehmen. Zugelassen ist ein Arzneimittel/Heilmittel, wenn durch klinische Studien der Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde.
Wir fordern deshalb für die betroffenen Menschen eine Überarbeitung des Heilmittel -Katalogs. Doktrinär begründete Methoden sind aus dem Heilmittelkatalog zu streichen. Änderungen sind vorzunehmen unter Berücksichtigung folgender Merkmale: